Studium und Ausbildung
Sie möchten in Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen? Oder sind Sie bereits hier und haben Fragen zu Ihrem Aufenthalt?
Wir unterstützen Sie beim Visum und bei der Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Auch während des Studiums oder der Ausbildung können Schwierigkeiten entstehen: Der Abschluss dauert länger als geplant, Sie möchten das Fach oder den Ausbildungsbetrieb wechseln oder wissen nicht, wie viel Sie nebenbei arbeiten dürfen. Wir klären Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen, die nächsten Schritte zu planen.
Nach Ihrem Abschluss begleiten wir Sie beim Übergang ins Berufsleben.
Ausbildungsbetriebe beraten wir ebenfalls, wenn sie Menschen aus dem Ausland ausbilden möchten.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen brauche ich für einen Aufenthalt zum Studium?
Für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG benötigen Sie grundsätzlich eine Zulassung zu einem Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Außerdem müssen Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren können und ausreichend krankenversichert sein.
Welche Sprachkenntnisse erforderlich sind, hängt vom Studiengang ab. Bei einem englischsprachigen Studium ist deshalb nicht automatisch ein Deutschnachweis nötig. Wir prüfen, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
Welche Sprachkenntnisse erforderlich sind, hängt vom Studiengang ab. Bei einem englischsprachigen Studium ist deshalb nicht automatisch ein Deutschnachweis nötig. Wir prüfen, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
Muss ich für mein Studium ein Sperrkonto eröffnen?
Ein Sperrkonto ist eine Möglichkeit, die Finanzierung Ihres Aufenthalts nachzuweisen. Es ist aber nicht immer erforderlich. Auch ein geeignetes Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung können infrage kommen. Mit einer Verpflichtungserklärung übernimmt eine andere Person bestimmte finanzielle Verpflichtungen für Ihren Aufenthalt.
Welche Nachweise ausreichen, hängt von Ihrer Situation ab. Wir klären, wie Sie Ihre Finanzierung gegenüber der Behörde belegen können.
Welche Nachweise ausreichen, hängt von Ihrer Situation ab. Wir klären, wie Sie Ihre Finanzierung gegenüber der Behörde belegen können.
Kann ich schon vor Beginn des Studiums nach Deutschland kommen?
Ja. Ein Aufenthalt kann auch für die Vorbereitung auf ein Studium möglich sein, etwa für ein Studienkolleg oder einen studienvorbereitenden Sprachkurs.
Wenn Sie noch keine Zulassung haben, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthalt zur Studienplatzsuche infrage. Dieser ist für bis zu neun Monate möglich. Sie müssen unter anderem die erforderliche Vorbildung nachweisen und Ihren Aufenthalt finanzieren können.
Wenn Sie noch keine Zulassung haben, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthalt zur Studienplatzsuche infrage. Dieser ist für bis zu neun Monate möglich. Sie müssen unter anderem die erforderliche Vorbildung nachweisen und Ihren Aufenthalt finanzieren können.
Wie viel darf ich neben meinem Studium arbeiten?
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen Sie grundsätzlich 140 volle oder 280 halbe Tage im Kalenderjahr arbeiten. Für die Berechnung gibt es besondere Regeln, unter anderem für Beschäftigungen bis zu 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit.
Bestimmte studentische Nebentätigkeiten, etwa als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Hochschule, werden nicht auf dieses Arbeitstagekonto angerechnet. Das gilt aber nicht automatisch für jeden Job mit der Bezeichnung „Werkstudent*in“. Wir prüfen, welche Regeln für Ihre Beschäftigung gelten.
Bestimmte studentische Nebentätigkeiten, etwa als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Hochschule, werden nicht auf dieses Arbeitstagekonto angerechnet. Das gilt aber nicht automatisch für jeden Job mit der Bezeichnung „Werkstudent*in“. Wir prüfen, welche Regeln für Ihre Beschäftigung gelten.
Darf ich meinen Studiengang wechseln?
Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Entscheidend ist unter anderem, wie Ihr Studium bisher verlaufen ist und ob Sie den neuen Studiengang in einem angemessenen Zeitraum abschließen können.
Prüfen Sie deshalb vor dem Wechsel auch Ihr Zusatzblatt. Dort können Hochschule oder Studiengang festgelegt sein. Wir klären mit Ihnen, ob eine Änderung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist.
Prüfen Sie deshalb vor dem Wechsel auch Ihr Zusatzblatt. Dort können Hochschule oder Studiengang festgelegt sein. Wir klären mit Ihnen, ob eine Änderung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist.
Kann ich nach meinem Abschluss in Deutschland bleiben?
Ja. Nach einem erfolgreichen Studium in Deutschland mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis können Sie grundsätzlich einen Aufenthalt zur Arbeitssuche für bis zu 18 Monate erhalten. Dafür muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein.
Während dieser Zeit dürfen Sie arbeiten, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Sobald Sie eine passende Stelle gefunden haben, können Sie den entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen. Wenn bereits bei Ihrem Abschluss alle Voraussetzungen vorliegen, ist auch ein direkter Wechsel in einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung möglich.
Ja. Nach einem erfolgreichen Studium in Deutschland mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis können Sie grundsätzlich einen Aufenthalt zur Arbeitssuche für bis zu 18 Monate erhalten. Dafür muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein.
Während dieser Zeit dürfen Sie arbeiten, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Sobald Sie eine passende Stelle gefunden haben, können Sie den entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen. Wenn bereits bei Ihrem Abschluss alle Voraussetzungen vorliegen, ist auch ein direkter Wechsel in einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung möglich.
Kann ich für eine Ausbildung nach Deutschland kommen?
Ja. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG können Sie eine betriebliche oder bestimmte schulische Berufsausbildungen in Deutschland absolvieren.
Dafür brauchen Sie einen Ausbildungsplatz und müssen Ihren Lebensunterhalt sichern können. Bei einer qualifizierten Berufsausbildung werden in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verlangt. Reicht Ihre Ausbildungsvergütung nicht aus, können zusätzliche finanzielle Nachweise nötig sein. Wir unterstützen Sie und Ihren Ausbildungsbetrieb bei der Vorbereitung.
Dafür brauchen Sie einen Ausbildungsplatz und müssen Ihren Lebensunterhalt sichern können. Bei einer qualifizierten Berufsausbildung werden in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verlangt. Reicht Ihre Ausbildungsvergütung nicht aus, können zusätzliche finanzielle Nachweise nötig sein. Wir unterstützen Sie und Ihren Ausbildungsbetrieb bei der Vorbereitung.