Kosten
Wir brauchen eine faire Vergütung, Sie brauchen Transparenz.
Deshalb besprechen wir von Anfang an mit Ihnen, welche Ausgaben voraussichtlich auf Sie zukommen.
Sollte die Finanzierung schwierig sein, suchen wir gemeinsam nach einer Lösung.

Erstberatung
In der Erstberatung besprechen wir Ihre Situation, ordnen sie rechtlich ein und erläutern mögliche nächste Schritte. Dabei klären wir auch, welche Kosten eine weitere Vertretung voraussichtlich verursachen würde.
Die Erstberatung kostet 250 Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
Wie wir abrechnen:
Unsere Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der gesetzlichen Gebühren unterscheidet sich je nach Rechtsgebiet.
Sollte sich bereits zu Beginn abzeichnen, dass die gesetzlichen Gebühren den tatsächlichen Arbeitsaufwand nicht ausreichend abdecken, bieten wir Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung an. Für manche Angelegenheiten bieten sich zudem Pauschalhonorare besser an – sowohl um ihre Kosten zu deckeln als auch um uns mehr Planungssicherheit zu geben. Die Einzelheiten besprechen wir mit Ihnen und halten diese schriftlich fest.
RVG kurz erklärt
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Im Arbeits- und Migrationsrecht richten sie sich meist nach dem Gegenstandswert und der jeweiligen Tätigkeit – etwa einer außergerichtlichen Vertretung oder einem Gerichtsverfahren. Der Gegenstandswert ist dabei nur eine Berechnungsgrundlage, nicht der Betrag, den Sie bezahlen müssen.
Im Strafrecht gelten überwiegend Gebührenrahmen. Innerhalb dieser Rahmen hängt die Höhe unter anderem vom Umfang und der Schwierigkeit des Falls ab.
Mit dem RVG-Rechner können Sie sich einen ersten Überblick über streitwertabhängige Anwalts- und Gerichtskosten verschaffen. Für die Berechnung von Strafverteidigergebühren ist dieser Rechner nicht geeignet.
Welche Gebühren in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich entstehen, erklären wir Ihnen vor der Beauftragung.
Rechtsschutzversicherung
Im Arbeitsrecht übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten, wenn Ihr Vertrag einen Berufsrechtsschutz umfasst.
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat ist meist ein zusätzlicher Baustein für erweiterten Strafrechtsschutz erforderlich.
Migrationsrechtliche Verfahren sind meist nicht versichert.
Gerne klären wir für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, und stellen eine Deckungsanfrage. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.
Wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können
Bitte sprechen Sie uns frühzeitig darauf an. Je nach Anliegen und finanzieller Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Unterstützung.
Beratungshilfe
Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen eine anwaltliche Beratung.
Den Beratungshilfeschein beantragen Sie grundsätzlich beim Amtsgericht Ihres Wohnortes. Das Gericht prüft Ihre finanziellen Verhältnisse und ob andere zumutbare Hilfsmöglichkeiten bestehen. Bei Bewilligung beträgt Ihr Eigenanteil grundsätzlich 15 Euro.
Bitte beantragen Sie den Schein möglichst vor unserem Beratungstermin. Benötigt werden insbesondere Nachweise über Einkommen oder Sozialleistungen, Vermögen und regelmäßige Ausgaben sowie die Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Anliegen.
→ Voraussetzungen prüfen und Beratungshilfeantrag ausfüllen
→ Formulare und mehrsprachige Ausfüllhinweise
Prozesskostenhilfe
Ob eine staatliche Unterstützung bei den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens möglich ist, hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Strafrecht
Im Strafverfahren kann für die Strafverteidigung keine Prozesskostenhilfe beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen jedoch eine Pflichtverteidigung beigeordnet werden.
Für Nebenkläger*innen gelten besondere Regelungen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ihnen unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ein anwaltlicher Beistand beigeordnet werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Prozesskostenhilfe für die anwaltliche Vertretung beantragt werden, wenn die betroffene Person ihre Interessen nicht ausreichend selbst wahrnehmen kann oder ihr dies nicht zuzumuten ist.
Arbeitsrecht, Mietrecht und Migrationsrecht
In den übrigen von uns vertretenen Rechtsgebieten kann Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Kostenübernahme rechtfertigen, das gerichtliche Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
Bei Bewilligung werden die Kosten im gesetzlich vorgesehenen Umfang übernommen. Dazu können Gerichtskosten sowie Kosten für Sachverständige, Dolmetscher*innen und die anwaltliche Vertretung gehören.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch ausführlicher über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme.
→ Informationen zur Prozesskostenhilfe
→ PKH-Formular online ausfüllen oder herunterladen
Unterstützung bei den Formularen
Die Online-Angebote der Justiz erklären die Anträge Schritt für Schritt. Für einen Beratungshilfeantrag können Sie sich außerdem an die Rechtsantragstelle Ihres Amtsgerichts wenden. Beim Amtsgericht Köln ist für die persönliche Antragstellung eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
→ Beratungshilfe und Terminbuchung beim Amtsgericht Köln
Wenn Sie Unterstützung beim Zusammenstellen der Unterlagen oder beim Verstehen der Formulare benötigen, können Sie auch bei einer Sozial- oder Migrationsberatungsstelle nachfragen. Anlaufstellen in Köln sind beispielsweise:
Bitte fragen Sie vorab, ob die jeweilige Stelle Sie bei Ihrem konkreten Antrag unterstützen kann. Bei Fragen zur Prozesskostenhilfe für ein von uns betreutes Verfahren sprechen Sie uns gerne an.