Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis kann entscheidend für Ihre nächste Bewerbung sein. Fehlende Aufgaben, eine zu schlechte Bewertung oder missverständliche Formulierungen können Ihre beruflichen Chancen beeinträchtigen. Wir prüfen Ihr Zeugnis und setzen uns dafür ein, dass Ihre Tätigkeit und Ihre Leistungen richtig und vollständig dargestellt werden.

 

 

 

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das gilt auch bei einer eigenen Kündigung, einer befristeten Beschäftigung, einer kurzen Beschäftigungsdauer oder einem Minijob.

Verlangen Sie ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn neben Ihren Aufgaben auch Ihre Leistung und Ihr Verhalten beurteilt werden sollen.

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis?

Ein einfaches Arbeitszeugnis beschreibt die Art und Dauer Ihrer Tätigkeit. Es enthält keine Bewertung Ihrer Leistung oder Ihres Verhaltens.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bewertet zusätzlich, wie Sie Ihre Aufgaben erfüllt und sich gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen sowie gegebenenfalls Kundinnen verhalten haben. Für Bewerbungen ist deshalb meist ein qualifiziertes Zeugnis sinnvoll.

Kann ich schon während meiner Beschäftigung ein Zwischenzeugnis verlangen?

Ja, wenn Sie dafür einen nachvollziehbaren Anlass haben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihre Führungskraft wechselt, Sie andere Aufgaben übernehmen oder das Ende Ihrer Beschäftigung bevorsteht und Sie sich bewerben müssen.

Ein Zwischenzeugnis hält Ihre bisherige Tätigkeit und Bewertung fest. Es kann deshalb auch für ein späteres Endzeugnis wichtig sein. Einen Anspruch auf ein neues Zwischenzeugnis zu jedem beliebigen Zeitpunkt gibt es jedoch grundsätzlich nicht.

Was muss in einem qualifizierten Arbeitszeugnis stehen?

Das Zeugnis muss Ihre Beschäftigungsdauer und Ihre wesentlichen Aufgaben zutreffend darstellen. Dazu gehören auch wichtige Verantwortungsbereiche, etwa die Leitung eines Teams oder die Betreuung bestimmter Projekte.

Die Bewertung muss zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit passen. Je nach Arbeitsplatz sind beispielsweise Fachkenntnisse, Arbeitsqualität, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Führungsleistung relevant. Hinzu kommt die Beurteilung Ihres beruflichen Verhaltens.

Wichtige Tätigkeiten dürfen nicht so verkürzt dargestellt werden, dass ein falsches Bild Ihrer Erfahrung entsteht.

Was bedeuten Formulierungen wie „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“?

In Arbeitszeugnissen werden häufig feste Formulierungen verwendet. Typischerweise entsprechen sie folgenden Bewertungen:

  • „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“: sehr gut.

  • „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“: gut.

  • „Zu unserer vollen Zufriedenheit“: befriedigend.

  • „Zu unserer Zufriedenheit“: ausreichend.

Ein einzelner Satz entscheidet aber nicht über das gesamte Zeugnis. Auch die Beschreibung Ihrer Aufgaben, die Einzelbewertungen und mögliche Widersprüche sind wichtig. Wir prüfen deshalb den vollständigen Text.

Kann ich verlangen, dass mein Arbeitgeber mir dankt und mein Ausscheiden bedauert?

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Dank, Bedauern und gute Wünsche am Ende des Zeugnisses besteht grundsätzlich nicht – auch bei einer guten Bewertung.

Eine solche Schlussformel kann aber ausdrücklich vereinbart werden, beispielsweise in einem Aufhebungsvertrag oder einem gerichtlichen Vergleich. Wenn Ihnen diese Formulierung wichtig ist, sollte sie möglichst konkret festgehalten werden.

Hat Ihr Arbeitgeber bereits eine positive Schlussformel aufgenommen, darf er sie nicht einfach als Reaktion darauf streichen, dass Sie berechtigt eine Berichtigung verlangen.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitszeugnis falsch oder unvollständig ist?

Sie können eine Berichtigung verlangen. Benennen Sie möglichst konkret, was falsch ist: etwa eine unzutreffende Beschäftigungsdauer, fehlende Aufgaben oder eine nicht gerechtfertigte Leistungsbewertung.

Ihr Arbeitgeber darf die Formulierungen grundsätzlich selbst wählen. Sie können deshalb nicht jede persönliche Wunschformulierung durchsetzen. Sie können aber verlangen, dass der Inhalt richtig, vollständig und klar ist.

Wir prüfen die beanstandeten Stellen, formulieren konkrete Änderungsforderungen und setzen Ihren Anspruch bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht durch.